0. | Prüfungsordnung |
1. | Voraussetzungen |
2. | Zulassung |
2.1 | Führen des Hundes |
3. | Klasseneinteilungen |
4. | Durchführung |
4.1 | Parcours |
4.2 | Geländelauf |
5. | Bewertung |
6. | Ausrüstung |
7. | Disqualifikation |
Das Mindestalter des Hundes sind 18 Monate
Die Arbeitszugleistung kann zwischen dem 3 bis 5- fachen des Körpergewichtes eines Zughundes betragen
Die Zugarbeit sollte nicht länger als zwei Stunden dauern, danach min. eine halbe Stunde Pause machen!
Konditionstraining mindestens 2 bis 3 mal pro Woche anspannen oder am Rad mit einer Dauer von mindestens einer halben Stunde, bei 6 bis 10 km/h traben lassen (nicht rennen).
ab 25°C Lufttemperatur und höher den Hund nicht mehr anspannen!
Großrädrige, Zweiachsige Hundewagen erleichtern erheblich die Zugarbeit und die Gesundheit des Hundes bleibt somit lange erhalten
Leistungsfutter: zwei mal am Tag verteilt geben, dies jedoch nicht vor der Zugarbeit!
ein Sielgeschirr mit mindestens 4cm breiten Brustriemen für die Zughundearbeit verwenden
Der Hundeführer ist für seinen Hund verantwortlich und haftet selbst.
Der Hund muss gesund sein, gepflegter Zustand und trainiert
Der Hund muss erzogen sein (Grundgehorsam-Unterordnung) und darf weder aggressiv sein oder überängstlich.
Bei der Zugarbeit vor dem Wagen gespannt, darf der Hund nicht am Halsband geführt werden.
Der Hund darf nicht am Halsband den Wagen oder Lasten ziehen.
Das Geschirr muss dem Hund passen und der Wagen muss so gebaut sein, dass der Hund sich nicht an dem Wagen verletzen kann, auch nicht beim abrupten Bremsen, Bergabfahrt oder steile Kurven.
Der Wagen sollte möglichst 4 große Räder besitzen.
Der Hund soll die Möglichkeit haben im Trab zu ziehen, entweder man sitzt dazu auf oder führt den Hund vom Rad aus.
Prüfungsordnung für Zughunde mit dem Hundewagen |
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Zughundeprüfungen sollen dazu beitragen, die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Fitness von Hunden aufzuzeigen und ihre Gebrauchsfähigkeit von Generation zu Generation zu erhalten, bzw. zu verbessern.
Alle Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlicher Grundsätzen. Die Vorschriften der Prüfungsordnung sind für alle Beteiligten bindend. Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Die Leistungsveranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter. Ort und Beginn sind öffentlich bekannt zu geben.
Prüfungsveranstaltungen können das ganze Jahr hindurch, an
jeden Tag der Woche durchgeführt werden, wenn die
Witterungsverhältnisse es zulassen. Sollte die Gesundheit von
Mensch und Hund gefährdet sein, muss von der Durchführung der
Veranstaltung Abstand genommen werden. Die Entscheidung hierfür
trifft der LR.
Eine Prüfungsveranstaltung wird nur dann
durchgeführt, wenn mindestens 4 HF teil nehmen.
Für den organisatorischen Teil der Prüfung ist der PL
verantwortlich. Er erledigt und überwacht alle erforderlichen
Arbeiten zur Vorbereitung und Durchführung der
Prüfungsveranstaltung.Er muss den ordnungsgemäßen Ablauf
der Prüfungsveranstaltung gewährleisten und dem amtierenden
Richter für die Gesamtheit der Prüfungsveranstaltung zur
Verfügung stehen.
Der PL darf demnach keinen Hund vorführen oder andere Funktionen übernehmen. Ihm obliegen unter anderem folgende Aufgaben
Der PL muss mind. Drei Tage vor der Prüfungsveranstaltung dem LR Ort, Beginn, Anfahrtsbeschreibung, Art der Prüfung und Anzahl der zu prüfenden Gespanne bekannt geben. Wird dies versäumt, so hat der LR das Recht, von seiner Verpflichtung zurückzutreten. Veranstaltungsgenehmigung ist vor Prüfungsbeginn dem LR vorzulegen.
Die Anzahl der einzuladenden Leistungsrichter ist dem Veranstalter überlassen, jedoch dürfen von einem Leistungsrichter pro Tag max. 18 Gespanne geprüft werden.
Der Leistungsrichter darf Hunde nicht richten, die seinem Eigentum oder Besitz stehen oder er der Halter ist, Hunde deren Eigentümer, Besitzer oder Halter mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, Hunde die von Personen vorgeführt werden, die mit in seiner häuslichen Gemeinschaft leben.
Die Richterentscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom Hundesportgelände und eventuelle Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.
Der Pt muss den Meldeschluss der Prüfungsveranstaltung einhalten. Mit Abgabe der Meldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die Startgebühr zu bezahlen. Sollte ein Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen am Erscheinen verhindert sein, muss er das unverzüglich den PL mit teilen. Der Teilnehmer muss die für den Veranstaltungsort geltenden Veterinär- und Tierschutzbedingungen einhalten. Der Teilnehmer muss sich den Anweisungen des PL und LR fügen. Der Hundeführer muss seinen Hund in sportlich einwandfreier Weise vorführen. Das Ende der Prüfung ist mit der Verkündigung der Prüfungsergebnisse u/ Siegerehrung und Übergabe des Leistungsheftes gegeben.
Der LR ist berechtigt, einen verletzten oder in seiner Leistung eingeschränkten Hund, auch gegen die Einsicht seines HF aus der Prüfung zu nehmen. Der LR ist berechtigt, bei unsportlichen Verhalten, bei Mitführen von Motiviergegenständen und/oder Futter, bei Verstoßen gegen die PO, gegen die Regeln des Tierschutzes und den guten Sitten, die Disqualifikation zu verfügen.
Hörzeichen sind normale gesprochene Befehle. Sie können in jeder Sprache erfolgen, müssen für eine Tätigkeit gleich sein. Handzeichen sind ebenfalls erlaubt. Eingespannte Hunde dürfen nicht am Halsband geführt werden. Eine Führleine kann aber im Zuggeschirr befestigt sein.
Die Startreihenfolge muss durch ein Los ermittelt werden.
Die Gesamtprüfung setzt sich aus dem Parcours auf einen überschaubaren
Platz oder eingefriedeten Gelände und dem Geländelauf zusammen.
Zughundeprüfungen dürfen nur bis zu Höchsttemperaturen von 25
Grad durchgeführt werden.
Ausreichend Schatten, Wasser und Auslauf-
Lösungsplätze müssen zur Verfügung stehen.
Gemeldete Zughunde müssen gesund, fit, trainiert sein und agil in der
Erscheinung, geimpft gegen Tollwut und wenn möglich HD und OCD frei.
Leichte HD, bzw. die Übergangsformen sind zulässig.
Der Hundeführer gibt vor Antritt der Prüfung mit seiner Unterschrift, die Bestätigung dazu.
Mindestalter des Zughundes:18 Monate.
Höchstalter des Zughundes 12 Jahre.
Widerrist des Zughundes: mindestens 50 cm oder/und Gewicht des Zughundes: ab 30 kg
Miniklasse: Hunde über 5kg
Jeder Teilnehmer muss Kenntnis über die Prüfungsordnung haben und sich
damit im Vorfeld schriftlich einverstanden erklären.
Vor dem Start sind die Pfoten zu kontrollieren und eine
Unbefangenheitsprüfung durchzuführen.
Tragende, säugende Hündinnen sind nicht zulässig.
Heiße Hündinnen dürfen nur, wenn die Organisationsleitung es möglich macht (telefonische Anfrage), am Ende der Prüfung starten und müssen bis dahin, dem gesamten Auslauf- und Prüfungsgelände fern bleiben, um nicht den Prüfungsablauf der übrigen Gespanne negativ zu beeinflussen.
Aggressive Hunde sind nicht zugelassen!
Zughunde dürfen bis zu zweimal mit verschiedenen Hundeführern oder in zwei verschiedenen Klassen mit ein und demselben Hundeführer starten
Während der beiden Prüfungsabschnitte muss wenigstens 1 Std. Pause für den Zughund liegen.
Die Zuglast wird vor der Prüfung für alle Teilnehmer in gleicher Höhe fest gelegt. Zuglast ist die Last, die auf dem Wagen befördert wird inkl. Gespannführer.
Der Hund sollte über die Grundkommandos des Gehorsams verfügen.
In der Prüfung wird der Hund auf Zuruf gesteuert und muss mindestens folgende Kommandos beherrschen:
Kinderklasse: Ab 6 Jahre
in
Anwesenheit einer volljährigen Person ist der Parcours zu
befahren. Geländelauf ist nicht gestattet. Sonst wie siehe
Jugendklasse 1.
Jugendklasse 1:
Alter des Gespannführers ab 12
Jahre bis 17 Jahre nur im Einzelgespann und Senioren- und Miniklasse
möglich. Erziehungsberechtigte müssen über
Gesundheitszustand des Hundes, Haftung und Einverständnis zur
Prüfungsordnung ihre Unterschrift leisten.
Offene Klasse:
ab 18 Jahre des Hundeführers - in allen Gespannklassen möglich
Einzelgespann: bis 100kg Zuglast
Doppelgespann: bis zu 160kg Zuglast
Mehrfachgespann: bis 50kg pro Hund Zuglast
Sonderklasse: Ab 5kg Eigengewicht starten mit kleinen Kutschen ohne Zusatzlast, entsprechenden Parcours was auf die Wagengröße abgestimmt ist. Geländelauf möglich.
Offene Klasse (OffK):
Alter des Hundes ab 18 Monate mind 50 cm WR und 30 kg Gewicht
Seniorenklasse (SK):
Hunde ab 8 Jahre können in dieser Klasse starten. Alle Prüfungen auf Zeit entfallen. Geländelaufteil findet nicht statt.
Miniklasse (MK):
Ab 5kg Eigengewicht des Hundes starten mit kleinen Kutschen ohne
Zusatzlast, entsprechenden Parcours was auf die Wagengröße abgestimmt
ist. Geländelaufteil findet nicht statt.
Doppelgespanne - Extraklasse :
Offene Klasse Doppel: Bei zwei Hunden im Gespann muss ein Zughund die Mindestgröße 50 cm und ein Mindestgewicht von 30 kg haben.
Bei Mini- und Seniorenklasse sind die Leistungsangaben/-bedingungen wie in den Einzelhund-Klassen angegeben.
Zu Beginn jeder Prüfung muss der LR den Hund einer Unbefangenheitsprobe unterziehen. Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist eine Überprüfung der Identität des Hundes. Hunde die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung - Wettkampf nicht teilnehmen und müssen disqualifiziert werden.
Darüber hinaus beobachtet der LR die Unbefangenheit des Hundes während der gesamten Prüfung. Der LR ist verpflichtet, den Hund bei Erkennen von Wesensmängeln sofort zu disqualifizieren.
Beurteilung:
Tor: Hierbei fährt der Hundeführer vor ein Tor und bringt das
Gespann zum stehen. Während er es öffnet müssen die
Hunde im "steh" warten. Der Gespannführer ruft oder
führt sein Gespann durch das Tor. Beim verschließen des
Tores müssen die Hunde wieder im "steh" warten, bis
der Gespannführer bei seinen Hunden ist und das Kommando zur
Weiterfahrt gibt.
3 Punkte (OffK), 10 Punkte (SK und MK)
Brücke:
Eine Brücke 1m breit und 1m lang wird überfahren, alle
Pfoten und alle Räder müssen sicher die Brücke
passieren.
5 Punkte (OffKl), 10 Punkte (SK und MK)
Wippe:
Hierbei befahren die 2 Räder einer Wagenseite eine Wippe mit
15cm Breite und 2,5m Länge, deren höchster Punkt 10cm
beträgt, komplett.
5 Punkte (OffKl), 10 Punkte (SK und MK)
Slalom Kegel:
6 Kegel im Abstand von 1,5m müssen wechselseitig umfahren
werden.
5 Punkte (OffKl), 10 Punkte (SK), 15 Punkte(MK)
Tore:
4 Tore im Abstand von 3m müssen unterfahren werden.
Torbreite: 1m Höhe 1m, Miniklasse 50cm mal 50cm
10 Punkte (OffKl), 15 Punkte (SK und MK)
Slalom Stangen: 8 Stangen müssen im Abstand
von 1,5 m wechselseitig umfahren werden. Miniklasse 70cm Abstand
5 Punkte (OffKl), 10 Punkte (SK und MK)
enge Gasse:
eine Gasse in S-Form von 5 m Länge und 1m Breite wird mit
Begrenzungen (Sandstreifen oder Flaschen) befahren. Miniklasse 2,5m Länge und 50cm Breite
5 Punkte (OffKl), 10 Punkte (SK und MK)
Einparken:
Hierbei werden 4 Kegel in Abstand von 1m Breite und 1,5m Länge
aufgebaut. Der Hundeführer muss sein Gespann rückwärts
einparken. Die Vorderräder müssen die Linie zwischen den
ersten beiden Kegel überfahren, dann fährt das Gespann
wieder vorwärts raus.
Miniklasse 60cm Breite und 1m Länge
5 Punkte (OffKl), 10 Punkte (SK und MK)
Warentransport offene Klasse (OffKl): Ein
gefüllter 10 l Eimer wird über mind. 3 Hindernisse außer
den Toren transportiert. Die Reihenfolge wird vom Richter
oder Organisator vor der Prüfung festgelegt. Bei dem Aufladen
und Abladen des Eimers müssen die Hunde im "steh"
warten. Um den Wassereimer zu holen und wegzubringen, muss der
Hundeführer mindestens 5m zurücklegen. Der Hund darf sich
nicht in der Zwischenzeit vom Warteort entfernen. Verhaltenspunkte
gehören zur Zughundeprüfung, Wassermenge Extrawettkampf.
Die Wassermenge nach dem Transport kann mit Hilfe einer Waage
gemessen/bewertet werden.
5 Punkte (OffKl), 10 Punkte (SK)
Zusatzpunkte ergeben sich beim Wassertransport wie folgt: Füllmenge ist beim Beladen im Eimer immer gleich. Gemessen wird der Wasserstand nach dem Abladen und ergibt die Platzierung. Der den höchsten Wasserstand hat, erhält 5 Punkte. (OffKl und SK) Jeder weitere ein Punkt Abzug. Ab dem 6. Platz kein Punkt.
Warentransport Miniklasse (MK): Ein kleiner Gegenstand muss
aus ca. 5m Entfernung ( Außerhalb der Sichtweite des Hundes)
abgeholt werden und über 3 Hindernisse transportiert werden.
Anschließend muss der Gegenstand wieder über 5m Entfernung (Außerhalb
der Sichtweite des Hundes) zurückgebracht werden. Dabei muss der Hund
jeweils auf markierter Fläche warten.
10 Punkte (MK)
Gesamthöchstpunktzahl: 53 Punkte (OffKl), 100 Punkte (Sonderklasse)
Punktabzug OffKl: Bei jedem einzelnen Fehler werden pro Stange oder Hütchen usw. ein Punkt abgezogen. Mehrere Minuspunkte Pro Hindernis möglich
Sonderklasse: Hier werden die Abmaße der Hindernisse dem Kutschen
entsprechend verringert. Wassertransport entfällt.
Punktabzug: Bei jedem einzelnen Fehler werden pro Stange oder Hütchen
zwei Punkte abgezogen. Mehrere Minuspunkte pro Hindernis möglich.
Theorie:
8 Fragen zur Zughundeordnung sind zu beantworten. Das Hundegespann
muss warten und der Hundeführer sich min. 5 m entfernen
je Frage 1 Punkt, Warten des Hundes 3 Punkte
Zeitfahren:
Hierbei werden 50 m auf Zeit gefahren. Der Hundeführer sitzt
dabei auf dem Wagen. Formnote Zughundewettkampf,
Zeit-Extrawettkampf
der Schnellste bekommt 5 Punkte, jeder weitere 1 Punkt Abzug, ab 6. Platz kein Punkt
Warten:
Das Gespann wird in einer Markierung abgelegt. Der Hundeführer
entfernt sich für 1 min. und darf in dieser Zeit nicht vom Hund
gesehen werden. Das Gespann darf die Markierung nicht verlassen.
3 Punkte
Tonnen fahren: 2 Tonnen im Abstand von 4m gilt es
innerhalb von max. 2 min zu umfahren. Der Hundeführer sitzt auf dem
Wagen. Gewertet wird ab der vollendeten halben Runde.
je 1/2 Runde 1 Punkt, maximal 5 Punkte
Slalom:
5 Kegel im Abstand von 2 m sind wechselseitig zu umfahren. Der
Hundeführer sitzt auf dem Wagen.
5 Punkte
Straße überqueren: Eine Kreuzung muss nach
STVO gerade überquert werden. Der Hundeführer sitzt auf
dem Wagen (ohne Zeitlimit)
5 Punkte
Tore fahren:
3 Tore im Abstand von 3 m und Breite von 1 m sind zu durchfahren.
Sie werden mit Stangen markiert. Der Hundeführer sitzt auf dem
Wagen (ohne Zeitlimit).
5 Punkte
Transport:
Der Hundeführer sitzt dabei auf dem Wagen. Ein Gegenstand wird
in Armhöhe von einem Podest aufgenommen und in 10m Entfernung
wieder auf einen Podest abgelegt. Der Hundewagen darf bei Aufnahme
und Abgabe nicht gestoppt werden. Bekommt der Hundeführer den
Gegenstand nicht zu greifen oder fällt er runter, ist die
Aufgabe nicht erfüllt.
5 Punkte
Bremsen:
Hierbei muss der Hundeführer seinen Wagen genau auf einer Linie
(beide Vorderräder) zum stehen bringen. Der Hundeführer
sitzt dabei auf dem Wagen.
3 Punkte
Gesamtpunktzahl: 47 Punkte
Offene Klasse: Ein Punkt Abzug pro Fehler, bzw. pro umgeworfener Stange oder Hütchen. Mehrere Fehler pro Hindernis möglich
Seniorenklasse und Miniklasse. Pro Fehler 2 Punkte Abzug. Mehrere Fehler (jede umgefahrene Stange oder Hütchen usw.) pro Hindernis möglich.
Die Zeit wird im Parcours von jedem Teilnehmer gemessen. Die drei Bestzeiten erhalten bei max. 5 Fehlern je 3 Pluspunkte. Bei über 5 Fehler oder ab 4. Bestzeit tritt die Sonderreglung nicht in Kraft.
Bei Abschluss der Prüfungen bekommt jeder Teilnehmer eine schriftliche Bewertung (B-Note) und A-Note mit seiner Punktzahl.
Mind 96 Punkte | vorzüglich |
90-95 Punkte | sehr gut |
80-89 Punkte | gut |
70-79 Punkte | befriedigend |
unter 70 Punkte nicht bestanden | mangelhaft |
Die B oder Formnote wird in der schriftlichen Beurteilung gewertet. Entscheidend hierbei:
Erarbeitet vom Verein für Begleit-und Zughunde
1. Vorsitzende
Fr. Susanne Preuß
Berlin, Juli 2017