Der Zughund im Straßenverkehr

Zughunde werden nach der Verkehrsordnung unter den §28 geführt. Das heißt ein Hundewagen gilt als Gespann, bzw Hund am Rad. Wer mit seinen Hund vor dem Wagen gespannt oder mit seinem Hund am Rad führend am Verkehr teil nimmt, sollte ihn beherrschen und ausgebildet haben. Wer sich dem nicht sicher ist, sollte es der Verkehrssicherheit halber auch nicht riskieren. Auch Hunde die " nur " an der Leine geführt, sich auf öffentlichen Wegen und Straßen bewegen, sollten in der Unterordnung und Gehorsam fit sein. Das Hund - Menschverhältnis sollte stimmen, heißt ich die Stärken und Schwächen meines Hundes kennen um rechtzeitig darauf zu reagieren. ( umgekehrt in übrigen auch)

Wie schnell kann ein ungehorsamer Hund einen Unfall auch ohne Hundewagen verursachen, wenn er was auf der anderen Straßenseite sieht und ihm folgen will. Der Hund schafft leicht das 2-4 Fache seines Körpergewichtes zu ziehen. Also mit an der Leine fest halten ist bei großen Hunden so oder so keine Chance.

Zughunde brauchen also eine Ausbildung, bevor sie auf Straßen fahren und einen Grundgehorsam! Der Wagen muss verkehrstauglich mit Licht und Bremsen ausgestattet sein!

Auch sollte der Wagen den Tierschutzkriterien entsprechen, damit er dem Hund z.B. Nicht in die Fersen fährt und Dann der Hund durch den Schmerz erschreckt, davonläuft usw. Die Gangart ist der Trab um den Hund jederzeit schnell zum Stoppen bringen zu können. Um nicht den Autoverkehr zu bremsen fährt man weit rechts außen oder auf Radwege. Das man nicht auf den Hundewagen aufsitzen soll und Darf, ist so nicht richtig. In der Schweiz in manchen Kantonen hat man vor ca 100 Jahren Dieses Gesetz erlassen, weil man die Konkurrenz: Zughund ausschalten wollte. In dem gleichen Gesetz wurde es auch untersagt, mit dem Hundefuhrwerk auf Märkte zu fahren. So war mancher Kleinbauern und Kleinhändler, die sich nur Hundewagen leisten konnten, um ihre Existenz bedroht. Albert Heim, Begründer der Schweizer Rassen kämpfte mit Erfolg um die Abschaffung Dieses Gesetzes. (ausführlich im Buch: Der Zughund einst und jetzt, beschrieben.)

Der Hund, der nicht in der Lage ist, wenigstens das 2fache seines Eigengewichtes zu ziehen oder als ca ab 2 Jähriger Hund mind. 5 km im leichten Trab am Rad zu laufen, hat ein gesundheitliches Problem, und sollte überhaupt nicht zum Ziehen verwendet werden. Es würde ihn auch gar kein Spaß machen, weil er Schmerzen hat. Ebenso schädigt man nicht trainierte Hunde, wenn man ihnen auch nur kurz einen kleinen Wagen anhängt mehr als man ahnt an Sehnen und Gelenken. Das geht den Hunden nicht anders, wie uns Menschen. Nur Hunde mit Kondition, sollte man einspannen.

Anekdote: Einmal fuhr ich mit der Hundekutsche und Peron meinen Großen Schweizer Sennenhund im gemütlichen Trab so um die 12 km/h durch Treptow auf einen Radweg und kam in eine Radarfalle und wurde geblitzt. Ich erschrak kurz aber grinste Dann den freundlichen Polizist im getarnten Auto an. Er hatte mal zum Test und Spaß den Regler auf 0 gestellt, um mein Blitzerfoto zu haben und meine Geschwindigkeit. Ein Bußgeld brauchte ich nicht zu zahlen, da ich ja auch nicht zu schnell fuhr. Er wünschte mir einen schönen Tag und unfallfreie Weiterfahrt.